Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der Fördergesellschaft Windsbacher Knabenchor kann jede Person erwerben, die den Windsbacher Knabenchor unterstützen will. Mitglied des Vereins können auch juristische Personen werden.
Jedes Mitglied der Fördergesellschaft Windsbacher Knabenchor unterstützt das Ensemble unmittelbar bei der Wahrnehmung seiner künstlerischen Aufgabe.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für eine Einzelperson beträgt mindestens 30 Euro, für Ehepaare als Familienmitgliedschaft mindestens 50 Euro (hierzu aus verwaltungstechnischen Gründen bitte zwei Anträge mit 30 Euro und 20 Euro ausfüllen).
Der Verein ist vom Finanzamt Ansbach als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt; Mitgliedsbeiträge und Spenden sind daher steuerlich abzugsfähig!
Konto der Fördergesellschaft Windsbacher Knabenchor:
Sparkasse Windsbach | BLZ 765 500 00 | Konto 760 612 473 | IBAN DE 45 7655 0000 0760 6124 73